Chalet suisse moderne en Valais avec une installation de chauffage écologique

Zusammenfassung: Im Wallis besteht bei der Umstellung von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe, einen Holzheizkessel oder einen Pelletofen Anspruch auf Fördermittel aus dem Gebäudeprogramm, die vom Bund und vom Kanton gemeinsam finanziert werden. Der Antrag muss stets vor Beginn der Arbeiten unter Beifügung der technischen Unterlagen eingereicht und genehmigt werden.

Bis zu 9'000 CHF für den Ausstieg aus der Heizölheizung: Im Kanton Wallis wurde der Verzicht auf eine fossile Heizung noch nie so stark gefördert. Allerdings muss ein vollständiges Dossier mit den erforderlichen technischen Nachweisen, wie beispielsweise unserer Heizkessel-Leistungserklärung (DOP), eingereicht werden. Ohne diese Unterlagen kann ein Antrag bereits vor seiner Prüfung abgelehnt werden.

Die Heizungsbeihilfen im Wallis basieren auf dem „Programme Bâtiments“, einer nationalen Regelung, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt wird. Laut einem Vergleich der Walliser Fördermittel umfassen die Sätze für 2026 Wärmepumpen, Holzheizungen und Wärmedämmung. Wer diese Beträge versteht, vermeidet es, mehrere Tausend Franken ungenutzt zu lassen.

Wie hoch sind diese Fördermittel im Wallis im Jahr 2026?

Die Heizungszuschüsse im Wallis gliedern sich in drei große Maßnahmenbereiche: den Austausch der Heizungsanlage, die Wärmedämmung der Gebäudehülle und die Gesamtsanierung. Die Beträge variieren je nach gewählter Maßnahme und betroffener Fläche.

Für eine Wärmepumpe, die einen fossilen Heizkessel ersetzt, beginnt die Walliser Förderung bei rund 9'000 CHF. Die Wärmedämmung wird mit 70 CHF pro Quadratmeter gefördert, und eine Komplettsanierung mit dem Ziel eines Minergie-Standards oder eines Sprungs in der CECB-Klasse kann bis zu 260 CHF pro Quadratmeter Energiebezugsfläche betragen. Diese Obergrenzen sind nicht unbegrenzt: Nach Angaben des Herstellers Stiebel Eltron darf die kantonale Förderung für eine Wärmepumpe 40 % der Gesamtinvestition nicht überschreiten.

Konkret liegen die kumulierten Fördermittel für eine Komplettsanierung eines Einfamilienhauses je nach Fläche und den gewählten Massnahmen oft zwischen 19'000 CHF und 32'000 CHF. Diese Größenordnungen sind nur Richtwerte und hängen von Ihrem Gebäude ab.

Welche Heizsysteme kommen in Frage?

Poêle à pellets et poêle à bois installés dans un séjour de chalet suisse contemporain

Das Prinzip ist immer dasselbe: Die Fördermittel belohnen den Verzicht auf fossile Energien zugunsten einer erneuerbaren Lösung. Eine Wärmepumpe, ein Scheitholzkessel, ein Pelletkessel oder ein an ein Heizkreislaufsystem angeschlossener Pelletofen fallen unter die geförderten Massnahmen.

Die genauen Fördersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Zum Vergleich: Im benachbarten Kanton Waadt gewährt das Programm „Bâtiments 2026“ CHF 4'500 für die Installation eines Scheitholzofens, eines Pelletofens mit Tagesvorratsbehälter oder eines Scheitholzkessels als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder elektrische Widerstandsheizung.

Die Wahl des Geräts bestimmt sowohl Ihren Komfort als auch die Höhe der Förderung. Unsere Teams helfen Ihnen anhand Ihrer Pläne oder eines Besuchs vor Ort bei der Auswahl eines für Ihre Wohnung geeigneten Ofens oder Heizkessels, damit das ausgewählte Gerät die vom Förderprogramm geforderten Kriterien erfüllt.

Voraussetzungen für einen gültigen Antrag

Im Wallis gilt eine Regel vor allen anderen: Jeder Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht und genehmigt werden. Ein verspäteter Antrag wird ausnahmslos abgelehnt, selbst wenn die Arbeiten alle anderen Bedingungen erfüllen.

Drei Anforderungen kommen systematisch immer wieder vor. Die neue Anlage muss eine Heizung ersetzen, die mit fossilen Brennstoffen oder elektrischen Heizwiderständen betrieben wird. Das Gebäude muss die geltenden Energieeffizienzwerte einhalten, insbesondere die Norm SIA 380/1. Schließlich muss das installierte Gerät den vom Programm anerkannten Kategorien entsprechen.

Für jede Heizungsanlage, die älter als zehn Jahre ist, wird eine kostenlose, oft als „Heizen mit erneuerbaren Energien“ bezeichnete Förderberatung angeboten. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen, Ihr Projekt vor einer finanziellen Verpflichtung zu konkretisieren.

Die Schritte des Antrags in der richtigen Reihenfolge

Wenden Sie sich zunächst an die kantonale Energiebehörde, um sich über die für Ihre Situation geltenden Fördermassnahmen und -sätze zu informieren. Diese variieren je nach Kanton und ändern sich jedes Jahr.

Lassen Sie anschliessend eine Bestandsaufnahme durchführen, idealerweise mittels eines kantonalen Gebäudeenergieausweises (CECB), und erarbeiten Sie dann ein Sanierungskonzept. Reichen Sie Ihren Antrag ein, sobald das Konzept fertig ist, und in jedem Fall vor Baubeginn.

Schließlich folgt die Umsetzung und anschließend die Fertigstellungsanzeige. Die Auszahlung erfolgt nach der abschließenden Prüfung der Unterlagen. Die Einhaltung dieser Reihenfolge von Anfang bis Ende beugt den häufigsten Ablehnungen vor.

Kumulierung von Fördermitteln und Steuervorteilen

Dossier de demande de subvention pour la rénovation d'un chauffage posé sur un bureau

Mehrere Massnahmen lassen sich kombinieren, jedoch nicht unbegrenzt. Eine Analyse des Gebäudeprogramms weist darauf hin, dass Massnahmen zur Komplettsanierung und der CECB-Klassenwechsel im Gegensatz zu punktuellen Massnahmen mit keiner anderen Massnahme kumulierbar sind.

Eine Kumulierung zwischen zwei unterschiedlichen Programmen, beispielsweise einer kantonalen Förderung und einem privaten Programm wie Myclimate, ist für ein und dieselbe Massnahme nicht möglich. Sie müssen sich daher für die günstigste Regelung entscheiden und dürfen diese nicht addieren. Zu beachten ist zudem, dass die Förderung niemals die tatsächlichen Kosten der Anlage übersteigen darf.

Über die direkten Fördermittel hinaus sind die Energiesparmaßnahmen – abzüglich der erhaltenen Fördermittel – vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig und können über zwei bis drei Steuerperioden verteilt werden. Dieser steuerliche Effekt erhöht die Rentabilität eines Heizungsaustauschs erheblich.

Stellen Sie die technischen Nachweise für Ihre Anlage zusammen

Die zuständige Behörde erwartet präzise Unterlagen: die Art der alten Heizungsanlage, die technischen Daten des neuen Geräts und dessen Normkonformität. Hier entscheidet die Qualität Ihrer Unterlagen darüber, ob Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird oder zur Nachreichung zurückgeschickt wird.

Um die Normkonformität nachzuweisen und eine korrekte Installation vorzubereiten, nutzen Sie unser Bedienungshandbuch für Heizkessel, in dem die Installationsdaten detailliert aufgeführt sind. Zusammen mit der Leistungserklärung des Geräts enthält es alle technischen Informationen, die von der kantonalen Behörde verlangt werden.

Wir koordinieren den Ausbau der alten Heizungsanlage, die Installation des neuen Geräts und die Abschlussarbeiten und halten dabei Ihre Unterlagen stets auf dem neuesten Stand. So sparen Sie Zeit und minimieren das Risiko einer Ablehnung aufgrund fehlender Unterlagen.

Das Wichtigste im Wallis

Bei guter Vorbereitung machen die Heizungsförderungen im Wallis einen kostspieligen Austausch zu einer sinnvollen Investition, insbesondere wenn man den Steuerabzug hinzurechnet. Die Erfolgsformel lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Reichen Sie Ihren Antrag ein, erhalten Sie die Genehmigung und beginnen Sie dann mit den Arbeiten – niemals umgekehrt. Wählen Sie ein förderfähiges Gerät, legen Sie von Anfang an die Leistungserklärung und das technische Handbuch vor und lassen Sie sich beraten, um alle Bedingungen ohne böse Überraschungen zu erfüllen. In der Schweiz ist diese Art der Sanierung nach wie vor einer der konkretesten Hebel, um Ihre Rechnungen und Emissionen nachhaltig zu senken.

Machen Sie den ersten Schritt mit Carron-Lugon

Sie schwanken zwischen einem Pelletofen, einem Holzheizkessel oder einem Scheitholzofen und möchten Ihren Förderantrag von Anfang an absichern? Die Wahl des Geräts, dessen Konformität und die Qualität der Installation bestimmen sowohl Ihren Komfort als auch die Bewilligung Ihres Antrags. Da ist es besser, gleich auf einer soliden Grundlage zu starten.

Capture de la page d’accueil de Carron-Lugon

Wir analysieren Ihren Bedarf anhand Ihrer Pläne oder eines kostenlosen und unverbindlichen Besuchs vor Ort, organisieren anschließend die Bauarbeiten, koordinieren die anderen Gewerke und gewährleisten einen hauseigenen Kundendienst. Um Ihr Kamin- oder Ofenprojekt unter optimalen Bedingungen zu starten, vereinbaren Sie Ihren kostenlosen und unverbindlichen Besuch vor Ort.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Antrag erst nach Beginn der Bauarbeiten einreichen?

Nein. Im Wallis muss der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht und genehmigt werden. Ein verspäteter Antrag wird ausnahmslos abgelehnt.

Besteht bei einem Pelletofen Anspruch auf eine Förderung?

Ja, vorausgesetzt, er dient als Hauptheizung, ist an ein Hydrauliksystem angeschlossen und ersetzt eine fossile Energiequelle oder eine elektrische Widerstandsheizung. Unsere Berater prüfen die Förderfähigkeit des Geräts vor dem Kauf bei einem kostenlosen Besuch.

Können mehrere Förderungen kombiniert werden?

Bestimmte Einzelmaßnahmen lassen sich kombinieren, aber die Komplettsanierung und der CECB-Klassenwechsel sind mit keiner anderen Maßnahme kumulierbar. Ein und dasselbe Bauvorhaben kann zudem nicht im Rahmen zweier verschiedener Programme für ein und dieselbe Maßnahme gefördert werden.

Welche Unterlagen muss ich für meinen Antrag vorbereiten?

Legen Sie den Nachweis über die alte Anlage, die technischen Daten des neuen Geräts und dessen Normkonformität vor, insbesondere die Leistungserklärung und das technische Handbuch. Diese Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung und reduzieren Nachfragen.

Sind die Arbeiten steuerlich absetzbar?

Ja. Die Energiesparmaßnahmen, abzüglich der erhaltenen Fördermittel, sind vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig und können auf zwei bis drei Steuerjahre verteilt werden. Dieser Vorteil kommt zusätzlich zur direkten Förderung durch das Gebäudeprogramm hinzu.